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Lieferungsbedingungen und Versicherungsschutz:

Lieferungs- bzw. Transportbedingungen: ab Werk
Der Transport bzw. die Lieferung und Abholung werden separat in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass am den Tag der Anlieferung bzw. der Abholung eine einwandfrei zugängliche Anfahrt zum Zielobjekt möglich ist.

Versicherung/Gefahrenübergang: ab Werk
Der Gefahrenübergang erfolgt mit Übergabe der Ware an das mit dem Transport beauftragten Transportunternehmen auf Kosten und Gefahr des Kunden bzw. generell ab Werk.

Für Aufstellung/Vorhalten/Betrieb des Bauzauns müssen die entsprechenden Versicherungen durch den Kunden abgeschlossen werden (insbesondere eine Haftpflichtversicherung).

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